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Hinweise für die Benutzung der Rechtssammlung 

Um die Benutzung dieser digitalen Rechtssammlung zu erleichtern, finden Sie im Folgenden einige Hinweise zur Struktur, zum Aufbau und zur Handhabung:

Die vorliegende Sammlung enthält insbesondere die in der Diözese Augsburg geltenden diözesanen Gesetze und Rechtsvorschriften. Die einzelnen Texte wurden aus den Amtsblättern der Diözese Augsburg aus den Jahren 1999 bis 2025 entnommen. Die Grundlage für die relevanten Texte aus der Zeit vor 1999 bildet die vom früheren Offizial der Diözese Augsburg, Domkapitular Prälat Dr. Paul Wirth (1933–1999), erstellte Rechtssammlung der Diözese Augsburg.

Das „Amtsblatt für die Diözese Augsburg“ bleibt auch weiterhin das amtliche Promulgationsorgan für diözesane Gesetze und Rechtsvorschriften. Die jeweilige Fundstelle des (Rechts‑)Texts im Amtsblatt ist am oberen linken Rand jeder Datei mit der Abkürzung „ABl“, der Nummer des Amtsblatts, der Jahreszahl und der Seitenzahl angegeben. Über die auf der rechten Seite neben der Datei befindliche Schaltfläche „pdf herunterladen“ können Sie den Rechtstext als pdf-Datei herunterladen. Falls eine Rechtsvorschrift im Laufe der Zeit geändert wurde, finden Sie die Änderung(‑en) jeweils unterhalb des Rechtstexts.

Über die Gliederung am linken Rand gelangen Sie zu den einzelnen Bereichen der Homepage:

  • Die Gesamtheit des diözesanen Rechts der Diözese Augsburg finden Sie unter dem Reiter „Diözesanes Recht“, der wiederum in 12 weitere Einzelkategorien unterteilt ist.
  • Eine alphabetische Sammlung aller in der Diözese Augsburg bestehenden Satzungen und Statuten finden Sie unter dem Reiter „Satzungen und Statuten“.
  • Das Stichwortverzeichnis ordnet einzelnen Stichworten die wichtigsten Rechtstexte zu. Aufgrund des umfangreichen und vielschichtigen Textmaterials wurde das Stichwortverzeichnis unter dem Gesichtspunkt der praktischen Anwendung in Seelsorge und Verwaltung erstellt und auf inhaltliche Schwerpunkte beschränkt.
  • Über den Reiter „Kontakte“ können Sie Kontakt mit den Verantwortlichen für die Koordination und Konzeption dieses Projekts sowie für die weitere Bearbeitung der Rechtssammlung aufnehmen.

Von der Aufnahme arbeitsrechtlicher Vorschriften (Arbeitsvertragsrecht der Bayerischen Diözesen, Zentrale Arbeitsrechtliche Kommission, Bayerische Regional-KODA, Mitarbeitervertretungen des Bistums Augsburg etc.) wurde abgesehen. An den entsprechenden Stellen wird lediglich auf die eigens bestehenden Sammlungen der einschlägigen (Rechts‑)Texte verwiesen.