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Vorwort 

Im Mai 2023 wurde das Projekt begonnen, die vom früheren Offizial der Diözese Augsburg, Domkapitular Prälat Dr. Paul Wirth (1933–1999), erstellte Rechtssammlung der Diözese Augsburg zu aktualisieren und in digitaler Form weiterzuführen.

Ziel dieses Projekts war es, das geltende Partikularrecht der Diözese Augsburg in einer Form bereitzustellen, die sowohl die Entwicklung der letzten Jahrzehnte berücksichtigt als auch den heutigen Anforderungen an Transparenz und Zugänglichkeit entspricht und damit im kirchlichen Leben seinen Dienst tun kann. Da es sich um eine Sammlung des diözesanen Rechts handelt, wurden universalkirchliche Rechtstexte und Normen, insbesondere aus dem CIC/1983, nicht aufgenommen, die aber natürlich auch im Bistum Augsburg gelten und anzuwenden sind.

Nach zweieinhalb Jahren intensiver Arbeit kann die vorliegende Sammlung nun der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dazu wurde das „Amtsblatt für die Diözese Augsburg“ aus den Jahren 1999 bis 2025 systematisch ausgewertet und die relevanten Rechtstexte wurden sortiert sowie in digital aufbereiteter Form aufgenommen. Ältere Bestimmungen wurden, soweit sie weiterhin in Geltung stehen, aus der früheren Rechtssammlung übernommen. Auf diese Weise ist eine umfassende Grundlage entstanden, die in ihrer digitalen Form auch künftig laufend gepflegt und ergänzt wird.

Die gemeinsame Leitung, Koordination und Betreuung des Projekts lag bei Dr. Dr. Anna-Maria Bader und Vizeoffizial Alexander Lungu, wodurch zugleich eine enge Kooperation zwischen dem Fach Kirchenrecht der Universität Augsburg und dem Bischöflichen Konsistorium sowie der Stabsstelle Kirchenrecht der Diözese Augsburg ermöglicht wurde.

Ein Projekt dieser Größe erfordert die Mitarbeit vieler. Darum ist allen zu danken, die in irgendeiner Form an der Erarbeitung, Umsetzung und Durchsicht der Rechtssammlung beteiligt waren und dadurch einen wertvollen Beitrag zum Gelingen dieser Rechtssammlung geleistet haben.

Insbesondere zu danken ist dabei dem Bischof von Augsburg, Dr. Bertram Meier, für sein Vertrauen und für die gewährte Unterstützung, die dieses Projekt getragen hat.

Zu nennen sind an dieser Stelle außerdem:

  • Domvikar Msgr. Dr. Ernst Freiherr von Castell als Leiter der Stabsstelle Kirchenrecht und die Mitarbeiter des Bischöflichen Konsistoriums Augsburg, Offizialatsrat Benjamin Großhauser, Offizialatsrat Wilhelm Handschuh und Offizialatsrat Joachim Kunz, für die wertvollen Hinweise bei der Durchsicht der Rechtssammlung.
  • Hr. Stefan Frühwald als Leiter der Hauptabteilung VIII der Diözese Augsburg.
  • die studentischen Hilfskräfte des Fachs Kirchenrecht der Universität Augsburg, Emina Wiessler, Antonija Starcevic, Marike Jall und Lioba Kaluza, die einen Großteil der digitalen Aufbereitung der Rechtstexte übernommen haben.

Besonderer Dank gilt Prof. Dr. Rüdiger Althaus (Paderborn) für die fachliche Unterstützung bei der Konzeption und Strukturierung der Rechtssammlung. 

Die Sammlung richtet sich in erster Linie an alle, die in der pastoralen Praxis und in der kirchlichen Verwaltung Verantwortung tragen. Darüber hinaus soll sie aber auch der wissenschaftlichen Forschung dienen und allen Gläubigen und Interessierten einen leichten und verlässlichen Zugang zu den geltenden Rechtsvorschriften in der Diözese Augsburg ermöglichen.

Bei einem so umfangreichen Projekt wie dieser Rechtssammlung ist es nicht auszuschließen, dass sich trotz sorgfältiger Bearbeitung und mehrfacher Durchsicht noch kleinere Unvollständigkeiten oder Fehler finden lassen, für die um Nachsicht und Verständnis gebeten wird. Die Sammlung versteht sich zudem nicht als abgeschlossen, sondern als Arbeitsinstrument, das fortgeführt und weiterentwickelt werden soll. Ernsthafte und sinnvolle Hinweise und Anregungen zur Verbesserung der Rechtssammlung nehmen wir deshalb gerne und dankbar entgegen. Bitte nutzen Sie dazu die weiteren Angaben unter diesem Link [Kontakte verlinken].

Unser Wunsch ist es, dass die vorliegende Sammlung des diözesanen Rechts allen, die sie nutzen, eine verlässliche Hilfe im kirchlichen Alltag bietet und zur Klarheit, Übersichtlichkeit und Transparenz des geltenden Rechts in unserer Diözese beiträgt.