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Rechtssammlung der Diözese Augsburg 

Grußwort des Bischofs
von Augsburg

Als Bischof der Diözese Augsburg heiße ich Sie alle herzlich auf dieser Seite willkommen!

Wir leben in einer Zeit, in der die Kirche auf der ganzen Welt mit großen Herausforderungen konfrontiert ist. Fragen nach Glaubwürdigkeit, nach Verantwortung und nach ihrer Sendung in einer sich wandelnden Gesellschaft stellen sich mit neuer Dringlichkeit

Dabei wird immer wieder deutlich, wie sehr die Kirche auch einer geordneten rechtlichen Struktur bedarf, die es ihr ermöglicht, ihre von Jesus Christus übertragene Sendung in der Welt treu, gerecht und transparent wahrzunehmen. 

Daher ist das Kirchenrecht kein Selbstzweck, sondern wesentlich für den Aufbau, die Funktion und die stetige Erneuerung der Kirche. Es schafft den Rahmen, in dem eine synodale Gemeinschaft gelingen, Verantwortung wahrgenommen und das Evangelium fruchtbar werden kann. Dabei gilt stets, was c. 1752 CIC festhält: Das Heil der Seelen ist das oberste Gesetz. In diesem Ziel finden alle rechtlichen Normen ihre Ausrichtung und ihre bleibende Bedeutung. In meiner Verantwortung als oberster Gesetzgeber der Diözese Augsburg ist es mir deshalb ein großes Anliegen, dass die rechtlichen Grundlagen unseres kirchlichen Lebens klar, verlässlich und allen zugänglich vorliegen.

Mit dieser Sammlung ist ein entscheidender Schritt getan: Sie macht unser Partikularrecht in seiner Gesamtheit sichtbar und schafft ein tragfähiges Fundament für das kirchliche Leben in unserem Bistum. Zugleich zeigt sich darin ein weiterer Aspekt kirchlicher Wirklichkeit: die Vielfalt in der Einheit. Während die Kirche in ihrer Gesamtheit getragen wird von der einen Glaubensüberzeugung und der universalen Rechtsordnung, bringen die Ortskirchen ihre eigenen Akzente ein. Das Partikularrecht gestaltet unsere Kirche von Augsburg entsprechend den örtlichen Herausforderungen und stellt zugleich die Verbindung mit der Ordnung der Weltkirche dar.

Als Bischof von Augsburg freue ich mich besonders, dass diese Sammlung digital zugänglich ist. Damit ist sie für alle Gläubigen, für Mitarbeitende unserer Diözese wie auch für die interessierte Öffentlichkeit leicht erreichbar. Diese Offenheit ist ein Ausdruck unseres kirchlichen Selbstverständnisses: Recht ist nicht dazu bestimmt, verborgen zu bleiben, sondern soll Orientierung schenken und das Leben der Kirche in Offenheit und Wahrheit prägen.

Mein herzliches „Vergelt’s Gott“ gilt allen, die die Erstellung dieser Sammlung ermöglicht haben. Besonders danke ich Frau Dr. Dr. Anna-Maria Bader und Herrn Vizeoffizial Lic. iur. can. Alexander Lungu, die das Projekt initiiert, koordiniert und umgesetzt haben, sowie Domvikar Msgr. Dr. Ernst Freiherr von Castell von der Stabsstelle Kirchenrecht und den Mitarbeitern des Bischöflichen Konsistoriums Augsburg für deren Unterstützung und Mitarbeit.

Mit Ihnen allen tragen wir Sorge dafür, dass das kirchliche Recht in unserer Diözese im konkreten Leben der Kirche spürbar wird – zum Wohl aller Gläubigen.

Möge die vorliegende Sammlung dazu beitragen, Gerechtigkeit und Treue zum Evangelium zu bewahren, die Einheit und Lebendigkeit unserer Ortskirche zu stärken und immer neu den Weg zum Heil der Seelen zu eröffnen.

Augsburg, den 1. Oktober 2025

Mit bischöflichem Segensgruß
✠ Dr. Bertram Meier
Bischof von Augsburg